Kollegen der Polizei hielten am Abend des 17.02.2026 gegen 21:57 Uhr den Fahrer eines E-Scooter in Kliestow an. Der 23-jährige Mann und sein Gefährt wurden durch die Kollegen in Augenschein genommen. Bei der Kontrolle und Befragung seiner Person, verhielt sich der Mann wohl so auffällig, dass die Polizisten sich veranlasst sahen, einen Drogenschnelltest durchzuführen. Der durchgeführte Test reagierte positiv auf eine bestimmte Art von Betäubungsmittel. Im Zuge der Beweissicherung wurde dann bei dem Fahrzeugführer eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Es wird hingewiesen dass ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist. Diese Art von Gefährt ist nicht mit einem Fahrrad gleich zu setzen. Sowohl die Promilleregeln, als auch der Umgang beim Führen des Fahrzeuges unter Betäubungsmittel, ist denen eines PKW gleich.