Datenschutzerklärung für die Website der Polizei des Landes Brandenburg www.polizei.brandenburg.de (Bürgerportal der Polizei des Landes Brandenburg)
A. Wer verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Bürgerportal der Polizei Brandenburg?
B. Welche personenbezogenen Daten des Nutzers werden beim lesenden Zugriff auf das Bürgerportal der Polizei des Landes Brandenburg verarbeitet?
C. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet, wenn Sie mit dem Bürgerportal der Polizei Brandenburg eine Strafanzeige erstatten (Onlineanzeige), der Polizei Brandenburg einen Hinweis geben, Hass im Netz melden oder Lob oder Kritik aussprechen wollen?
D. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet, wenn Sie mit uns über das Bürgerportal der Polizei Brandenburg außerhalb der Onlineanzeige in Kontakt treten möchten?
E. Welche personenbezogenen Daten werden bei der Einsicht von Blitzerfotos im Bürgerportal der Polizei Brandenburg verarbeitet?
F. Welche personenbezogenen Daten werden bei der Nutzung anderer Services im Bürgerportal der Polizei Brandenburg verarbeitet?
G. Betroffenenrechte
Punkt A.
Wer verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Bürgerportal der Polizei Brandenburg?
Das Bürgerportal der Polizei Brandenburg wird gemäß Art. 26 Datenschutzgrundverordnung in gemeinsamer Verantwortlichkeit durch das Polizeipräsidium, den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg und die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg betrieben – im Folgenden „die Polizei Brandenburg“.
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Einzelfall nur von einer dieser Stellen verantwortet wird, zum Beispiel bei der Onlineanzeige durch das Polizeipräsidium, erfolgt an der entsprechenden Stelle in dieser Datenschutzerklärung ein Hinweis für Sie.
Die Verantwortlichen und ihre Datenschutzbeauftragten sind wie folgt erreichbar:
Polizeipräsidium
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums:
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Polizeipräsidium
Leitungsbereich
Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
Telefon: 0331-283-3050 / 3051
Fax: 0331-283-3039
E-Mail: datenschutz.pp@polizei.brandenburg.de
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Vertreten durch die/den Direktor/in
Am Baruther Tor 2
15806 Zossen OT Wünsdorf
Tel.: 033702 91-0
E-Mail: pressestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
Datenschutzbeauftragte/r des Zentraldienstes:
Tel.: 033702 91-482
Email: datenschutzbeauftragter.zdpol@polizei.brandenburg.de
Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg
Vertreten durch den Präsidenten
Bernauer Straße 146
16515 Oranienburg
Tel.: 03301 850-01
E-Mail: kontakt@fhpolbb.de
Datenschutzbeauftragter der Hochschule:
Tel.: 03301 850-2027
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hpolbb.de
Die technische Infrastruktur des Bürgerportals der Polizei Brandenburg befindet sich in einem Sondernetz der Landesverwaltung, das vom Brandenburgischen IT-Dienstleister zur Verfügung gestellt wird. Bei der Bereitstellung dieser Infrastruktur tritt der Brandenburgische IT-Dienstleister gemäß § 2 Absatz 2-5 eID- und IT-Basiskomponentenverordnung als mit der Polizei des Landes Brandenburg gemeinsam verantwortliche Stelle i.S.v. Artikel 4 Nummer 7 Datenschutzgrundverordnung auf (wo dies nicht der Fall ist, weist diese Datenschutzerklärung ausdrücklich darauf hin).
Brandenburgischer IT-Dienstleister
vertreten durch:
Erster Geschäftsführer
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Telefon: 0331 39-0
E-Mail: poststelle@zit-bb.brandenburg.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Brandenburgischem IT-Dienstleister
Telefon: 0331/39-9001
E-Mail: zit-bb-oeffentlichkeitsarbeit@zit-bb.brandenburg.de
Bei der Online-Anzeige handelt es sich um ein gemeinsam genutztes Online-Angebot von derzeit 13 Länderpolizeien der Bundesrepublik Deutschland.
Die technische Infrastruktur wird durch das Land Rheinland-Pfalz als Dienstleistung für alle nutzenden Polizeien bereitgestellt und durch einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung geregelt. Jede nutzende Polizei betreibt eine eigene Instanz der Online-Anzeige. Im Fall der Polizei Brandenburg wird diese auf der Subdomain https://bb.onlinewache.polizei.de/ betrieben.
Land Rheinland-Pfalz
vertreten durch:
Landesbetrieb Daten und Information (LDI) ---Auftragsdatenverarbeiter---
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Punkt B.
Welche personenbezogenen Daten des Nutzers werden beim lesenden Zugriff auf das Bürgerportal der Polizei des Landes Brandenburg verarbeitet?
1. Technische Datenverarbeitung zur Bereitstellung des Bürgerportals durch die Polizei Brandenburg
Damit die Polizei Brandenburg diese Website an Sie ausliefern kann, muss der Server, auf dem das Bürgerportal der Polizei Brandenburg betrieben wird, für den Moment der Auslieferung der Website aus technischen Gründen Ihre IP-Adresse, Angaben zum verwendeten Browser und Betriebssystem, den Zeitpunkt des Zugriffs, angesteuerte Unterseiten und vergleichbare Informationen verarbeiten. Diese Verarbeitung erfolgt im Auftrag der Polizei des Landes Brandenburg durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs.1 Buchstabe b, f Datenschutzgrundverordnung, § 25 Abs.2 Nr.2 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz. Eine Speicherung der IP-Adresse durch die Polizei Brandenburg bzw. im Auftrag der Polizei Brandenburg findet beim lesenden Zugriff nicht statt.
Zum Schutz der Integrität, Stabilität und Sicherheit des Bürgerportals sowie zur Abwehr automatisierter Angriffe und zur Analyse des Datenverkehrs zur Erkennung potenzieller Bedrohungen kommt ein technisches Schutzsystem zum Einsatz. Das System wird von der Link11 GmbH, Lindleystraße 12, 60314 Frankfurt am Main, für den zentralen IT-Dienstleister für die Landesverwaltung Brandenburg (ZIT), Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam, als Verantwortlichen betrieben.
Im Rahmen dieses Schutzmechanismus werden folgende Datenverarbeitet: Access Logs, IP-Adresse, Zugriffszeitpunkt, Zugriffsdatum, abgefragte URL, User-Agent, Referer.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO in Verbindung mit § 5 Absatz 1Brandenburgisches Datenschutzgesetz und ist zur Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben im Rahmen der digitalen Erreichbarkeit des Bürgerportals sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gemäß Artikel 32 DS-GVO erforderlich. Die Datenweitergabe erfolgt dabei auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DS-GVO an die Link11 GmbH.
Dauer der Speicherung: Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.
2. Datenverarbeitungen durch Cookies beim Zugriff auf das Bürgerportal der Polizei Brandenburg durch die Polizei Brandenburg
Wir verwenden auf unserer Website beim Zugriff Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden und ein aus Buchstaben und Nummern zufällig generiertes Identifizierungszeichen enthalten.
Wir verwenden diese sog. Cookie-ID nicht, um Sie zu identifizieren, und führen sie auch nicht mit anderen personenbezogenen Daten wie IP-Adressen zusammen.
Wir verwenden beim lesenden Zugriff zwei sogenannte funktionale, d.h. für den Besuch der Webseite technisch erforderliche Cookies. Beide Cookies sind sogenannte Session-Cookies und werden mit dem Verlassen des Bürgerportals der Polizei Brandenburg wieder gelöscht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs.1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung.
Das erste Session-Cookie macht es möglich, den Nutzer während der Browsersession im Bürgerportal der Polizei wiederzuerkennen.
Das zweite Session-Cookie speichert die Information, dass Sie den Cookie-Hinweis bestätigt haben, so dass der Hinweis nicht erneut auftaucht, wenn Sie sich weiter auf unser Seite bewegen.
3. Speicherung der IP-Adresse durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister beim lesenden Zugriff auf das Bürgerportal der Polizei Brandenburg
Unsere Website befindet sich in einem Sondernetz der Landesverwaltung, das vom Brandenburgischen IT-Dienstleister zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie durch den Aufruf unserer Website in das Landesverwaltungsnetz eintreten, erhebt und speichert der Brandenburgische IT-Dienstleister ihre IP-Adresse und weitere Protokolldaten aufgrund seines gesetzlichen Auftrages aus §§ 11, 16 Brandenburgisches E-Government-Gesetz und in eigener Verantwortlichkeit. Sie können sich über diese Verarbeitung Ihrer Daten genauer hier informieren.
Punkt C.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet, wenn Sie mit dem Bürgerportal der Polizei Brandenburg eine Strafanzeige erstatten (Onlineanzeige), der Polizei Brandenburg einen Hinweis geben, Hass im Netz melden oder Lob oder Kritik aussprechen wollen?
Sie können das Polizeipräsidium als zuständige Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörde über die P20-Onlinewache kontaktieren (gemeinsame Onlinewache von derzeit 13 Bundesländern). Über die in Punkt B. genannten Datenverarbeitungen hinaus erfolgen mit den Formularen der Onlineanzeige die nachfolgendgenannten Datenverarbeitungen auf der Grundlage der Strafprozessordnung und des Brandenburgischen Polizeirechts, sie richten sich nicht nach der Datenschutzgrundverordnung. Datenschutzrechtlich verantwortlich nach § 500 Strafprozessordnung i.V.m. §§ 45, 46 Nr. 7 Bundesdatenschutzgesetz bzw. §§ 1, 2 Nr. 7 Brandenburgisches Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz ist das Polizeipräsidium.
Service „Onlinewache“ mit seinen Vorgangsarten Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Hass im Netz, Andere Strafanzeige, Hinweis, Lob & Beschwerde
Bei der Nutzung der Online-Anzeige werden Sie vom Bürgerportal der Polizei Brandenburg technisch bedingt auf die Subdomain https://bb.onlinewache.polizei.de/ weitergeleitet. Wenn Sie online eine Strafanzeige erstatten, erheben wir zumindest Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum sowie Telefonnummer und E-Mailadresse. Darüber hinaus werden deliktspezifisch bei Strafanzeigen weitere Daten abgefragt (u.a. Kennzeichen, Fahrzeugident-Nummer, Versicherung). Die Online-Anzeige wird dann über das sog. Backoffice in unser Vorgangsbearbeitungssystem weitergeleitet, dort abgelegt und bearbeitet. Im Backoffice sichten Bedienstete des Einsatz- und Lagezentrums Ihre Anzeigen und weisen sie der zuständigen Dienststelle zur Bearbeitung zu. Die IP-Adresse wird ebenfalls übertragen. Dies geschieht auf der Grundlage von § 158 StPO. Ihre Daten werden bis zu 10 Jahre nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens gespeichert (siehe dazu im Einzelnen § 39 Brandenburgisches Polizeigesetz).
Im Backoffice sind personenbezogene Daten (auch IP-Adresse) nach 7 Tagen nicht mehr sichtbar. Nach 30 Tagen sind die personenbezogenen Daten in der P20-Onlinewache automatisiert zur Löschung vorgemerkt und nach 60 Tagen erfolgt die endgültige Löschung.
Es steht Ihnen selbstverständlich jederzeit frei, Ihre Anzeige auch vor Ort in einer Polizeidienststelle abzugeben.
Wenn Sie der Polizei sonstige Hinweise zu möglicherweise strafbarem Verhalten, Beobachtungen oder Gefahrensituationen geben möchten, können Sie dies über die Vorgangsart „Hinweis geben“ tun. Hierzu erheben wir zumindest Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum sowie Ihre Telefonnummer und E-Mailadresse. Der Hinweis wird dann über das sog. Backoffice in unser Vorgangsbearbeitungssystem weitergeleitet, dort abgelegt und bearbeitet. Die IP-Adresse wird ebenfalls übertragen. Im Backoffice sichten Bedienstete des Einsatzlagezentrums Ihre Hinweise und weisen sie der zuständigen Dienststelle zur Bearbeitung zu. Dies geschieht auf der Grundlage von § 163 Strafprozessordnung bzw. § 30 Abs.1 Brandenburgisches Polizeigesetz. Ihre Daten werden, sofern diese für ein Ermittlungsverfahren relevant sind, bis zu 10 Jahre nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens gespeichert.
Im Backoffice sind personenbezogene Daten (auch IP-Adresse) nach 7 Tagen nicht mehr sichtbar. Nach 30 Tagen sind die personenbezogenen Daten in der P20-Onlinewache automatisiert zur Löschung vorgemerkt und nach 60 Tagen erfolgt die endgültige Löschung.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Übermittlung von Daten zu Ordnungswidrigkeiten an die Zentrale Bußgeldstelle des Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
- Übermittlung von Daten zu strafbaren Handlungen an die Staatsanwaltschaft
- Weitergabe von Verfahrensdaten zu Verkehrsunfällen bei Auskunfts- und Akteneinsichtsersuchen von Beteiligten, Rechtsanwälten und Versicherungen
- Übermittlung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung an das zuständige Jugendamt
- Übermittlung personenbezogener Daten an die originär zuständigen Behörden (bspw. Umweltamt, Jugendamt)
- Im Rahmen von Administrations- und Serverdienstleistungen werden Ihre personenbezogenen Daten vom Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg sowie vom Landesbetrieb Daten und Information des Landes Rheinland-Pfalz (Betreiber der P20-Onlinewache) als Auftragsdatenverarbeiter verarbeitet
Bei allen über die P20-Onlinewache angebotenen Services haben Sie zwei Stunden Zeit, um ihr Anliegen vollständig zu bearbeiten. In dieser Zeit werden die eingegeben Daten ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät verarbeitet. Eine Verarbeitung und Speicherung der Daten in der P20-Onlinewache findet erst nach aktiver Übermittlung der Daten als letztem Bearbeitungsschritt statt.
Die Zeitbegrenzung erfolgt aus Sicherheitsgründen.
Punkt D.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet, wenn Sie mit uns über das Bürgerportal der Polizei Brandenburg außerhalb der Onlineanzeige in Kontakt treten möchten?
Das Bürgerportal der Polizei Brandenburg bietet dem Nutzer außerhalb der Onlineanzeige verschiedene Services an. Wenn Sie mit den nachfolgend genannten Services Anfragen an die Polizei Brandenburg richten, erhebt die Polizei Brandenburg zumindest Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum und -ort sowie Telefonnummer und E-Mailadresse. Ihre Daten und Ihre konkrete Anfrage werden dann in unserem Vorgangssystem abgelegt, bis Ihr Anliegen zügig bearbeitet ist.
Aus dem Bürgerportal bzw. das daran angeschlossene System werden die Daten nach 7 Tagen automatisiert gelöscht.
Zusätzlich erhebt die Polizei Brandenburg bei der Nutzung der genannten Services (außer Beantragung Kampfmittelfreiheitsbescheinigung) Ihre IP-Adresse. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung des Angebots dienen diese Daten auch dazu, erforderlichenfalls die Verfolgung des Missbrauchs sicherstellen zu können. Ihre IP-Adresse wird nach 7 Wochen aus unserem System gelöscht.
Sollten wir bei der Bearbeitung feststellen, dass Ihre Anfrage mit den nachfolgend genannten Services Informationen enthält, die der polizeilichen Aufgabenerfüllung zur Straftatenverfolgung, Straftatenverhütung oder Gefahrenabwehr dienen, verarbeiten wir Ihre Daten zu diesen Zwecken weiter. Zu diesen Zwecken ist es auch möglich, Ihre IP-Adresse über die generelle Speicherdauer von 7 Wochen hinaus weiterzuverarbeiten und zu speichern, d.h. bis zur Erledigung des polizeilichen Vorganges.
Übermittelte Dateianhänge unterliegen bei der Vorgangsbearbeitung den regulären Speicher- und Löschfristen. Beim Infrastrukturanbieter wird die Urkopie 1 Jahr lang gespeichert und danach unwiderruflich gelöscht.
Service „Waffenanträge“
Wenn Sie Ihren Antrag abschicken, werden die von Ihnen übermittelten Antragsdaten
nicht mehr im jeweiligen Onlinedienst, sondern bei der Waffenbehörde gespeichert, damit die
Waffenbehörde Ihren Antrag weiterbearbeiten kann.
Die Waffenbehörde speichert Ihre Antragsdaten so lange, wie es unter Beachtung der gesetzlichen
Aufbewahrungsbestimmungen des Bundes und der Länder für die jeweilige Aufgabenerfüllung
erforderlich ist (u. a. die Erteilung von Auskünften, Ausstellung von Bescheiden, ordnungsgemäße
Aktenführung, Erfüllung von Dokumentationspflichten).
Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden.
Im Übrigen werden Ihre Daten in der Waffenbehörde für die folgende Dauer gespeichert:
- Feststellung der gegenwärtigen und früheren Besitzverhältnisse sowie die Rückverfolgung von Verkaufswegen und Verbringungen: 30 Jahre
- Feststellung der fehlenden Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung: 10 Jahre
Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
- Behördliche Register (Datenbanken)
- Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden Ihre Daten in verschiedenen Registern, also Datenbanken von Behörden gespeichert
- Ihre Daten werden im Waffenverwaltungssystem der örtlichen Waffenbehörde sowie im Nationalen Waffenregister (NWR) gespeichert (vgl. §§ 5 ff. WaffRG)
- Weitere Empfänger
- Falls erforderlich und gesetzlich zulässig, werden Ihre Daten mit dem Melderegister des Landes sowie dem polizeilichen Vorstrafenregister abgeglichen und Zwecks dessen an die zuständigen Stellen weitergeleitet. (§ 5 Abs. 5, § 6 WaffG)
Service „Versammlung anmelden“
Das Polizeipräsidium verarbeitet als Versammlungsbehörde personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung von Versammlungen. Das Polizeipräsidium ist für diese Datenverarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung/Dauer der Speicherung personenbezogenen Daten:
Gemäß § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz müssen Versammlungen und Aufzüge bei der Polizei angemeldet werden. Die Polizei darf in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten des Versammlungsleiters erheben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 2 ZustVO Versammlungsgesetz und § 14Versammlungsgesetz) und nach § 78 Abs. 3 Nr. 5 Strafgesetzbuch i.V.m. §§ 24-26 Versammlungsgesetz für mindestens 3 Jahre speichern.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
- Die Polizei kann und muss teilweise im Zuge von Versammlungsdurchführungen, soweit dies zu ihrer eigenen Aufgabenerfüllung oder zur Aufgabenerfüllung anderer Behörden erforderlich ist, personenbezogene Daten an andere Stellen weitergeben, insbesondere an Kommunen und kommunale/öffentliche Einrichtungen
- Außerdem verarbeitet der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg hierbei personenbezogene Daten im Auftrag der Polizei Brandenburg
- Der Brandenburgische IT-Dienstleister verarbeitet hierbei Daten zur Erbringung von Administrations- und Serverdienstleitungen
Service „Korruption und Straftaten im Amt melden“
Wenn Sie uns anonym Hinweise zu Wirtschafts- und Amtskriminalität geben möchten, können Sie den Service „Korruption und Straftaten im Amt melden“ nutzen. Hierbei erheben und speichern wir keinerlei personenbezogene Daten von Ihnen, wenn Sie diese nicht freiwillig angeben. Soweit Sie bei der Nutzung der anonymen Onlineanzeige personenbezogene Daten angeben, verarbeiten wir diese auf der Grundlage von §§ 158, 163 Strafprozessordnung. Ein Widerrufsrecht kommt Ihnen in diesem Fall nicht mehr zu.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Soweit Sie personenbezogene Daten angeben, werden diese durch den Zentraldienst der Polizei sowie den Brandenburgischen IT-Dienstleister als Auftragsdatenverarbeiter zu Zwecken von Administrations- und Serverdienstleistungen verarbeitet
Service „Kampfmittelfreiheitsbescheinigung“
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung/Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg erhebt als verantwortliche Stelle ihre Daten zur weiteren Kontaktaufnahme im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage. „Kampfmittelfreiheitsbescheinigung“ bietet die Möglichkeit, die Überprüfung eines Grund- oder Flurstücks bzw. eines Bauvorhabens auf konkrete Kampfmittelbelastung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst zu beantragen. In diesem Zuge werden Ihre Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. Brandenburgische Bauordnung, Verwaltungsvorschrift Brandenburger Bauordnung, sowie Erlasse des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Anträge auf Überprüfung eine Kampfmittelbelastung – Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994; Verfahren bei Baugenehmigungen in mit Kampfmitteln belasteten Gebieten Erlass vom 26.August 1997 und Erlass vom 4.Oktober 1999). Eine Anonymisierung aller personenbezogenen Daten im Fachinformationssystem erfolgt automatisiert bei Beendigung des Vorganges, i.d.R. innerhalb von drei Monaten. Sofern Kampfmittelräummaßnahmen für den beantragten Bereich tatsächlich erforderlich sind, wird die Anonymisierung der Daten nach erfolgtem Räumstellenabschluss und der Dokumentenarchivierung realisiert, spätestens jedoch nach zwei Jahren.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Eine Weiterleitung von personenbezogenen Daten innerhalb des Zentraldienst der Polizei Brandenburg erfolgt zum Bereich Verwaltung/Haushalt zur Erstellung eines Gebührenbescheides mit entsprechender Zahlungsabwicklung
-Eine Übermittlung des Namens und der telefonischen Erreichbarkeit des Antragstellers sowie Informationen zum beantragten Grund- bzw. Flurstück an externe – vom Kampfmittelbergungsdienst beauftragte - Kampfmittelräumfirmen erfolgt nur, wenn Kampfmittelräummaßnahmen auf dem Grundstück des Antragstellers erforderlich sind, deren Absuche seitens des Kampfmittelbergungsdienst geplant und finanziert wird und der Antragsteller dieser Maßnahme zugestimmt hat
- Zu Zwecken der Administrations- und Serverdienstleistungen werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an den Brandenburgischen IT-Dienstleister
Service „Orchester anfragen“
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung/Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Das Polizeipräsidium als verantwortliche Stelle erhebt personenbezogene Daten im Rahmen der Anfrage und Buchung des Brandenburgischen Polizeiorchesters zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe b Datenschutzgrundverordnung. Diese werden so lange aufgehoben, wie es für die Vertragsabwicklung und aus haushälterischen Gründen notwendig ist, regelmäßig nicht länger als 10 Jahre.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Grundsätzlich werden keine personenbezogenen Daten, die zu vertraglichen Zwecken erhoben worden, an externe Stellen weitergegeben. ZuZwecken von Administrations- und Serverdienstleistungen werden ihre Daten weitergeben an
- Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Landeswebredaktion, im Rahmen einer Auftragsverarbeitung
- Brandenburger IT-Dienstleister
Punkt E.
Welche personenbezogenen Daten werden bei der Einsicht von Blitzerfotos im Bürgerportal der Polizei Brandenburg verarbeitet?
Nutzer haben im Rahmen der Anhörung im Bußgeldverfahren durch die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg die Möglichkeit, Ihr Blitzerfoto im Bürgerportal der Polizei Brandenburg einzusehen. Dazu stellt die Polizei Brandenburg Zugangsdaten zur Verfügung, die in unserem Vorgangsbearbeitungssystem mit den Halterdaten Ihres Kraftfahrzeuges verknüpft sind. Auch diese Datenverarbeitung richtet sich nach polizeispezifischem Datenschutzrecht, §§ 45 Ordnungswidrigkeitengesetz, 500 Strafprozessordnung, Teil III Bundesdatenschutzgesetz. Verantwortlich für die damit verbundenen Datenverarbeitungen ist allein der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg.
Wir verarbeiten über die im Punkt B. genannten Datenverarbeitungen hinaus die o.g. Zugangsdaten sowie die Angaben, die Sie zur Fahrereigenschaft machen, um das Anhörungsverfahren gem. § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz durchführen zu können. Ihre Daten werden 4 bis 60 Monate, je nach Schwere des Verstoßes und Höhe des verhängten Bußgeldes (vgl. § 85 OWiG), nach Abschluss des Bußgeldverfahrens gelöscht.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Im Rahmen von Administrations- und Serverdienstleistungen werden Ihre personenbezogenen Daten vom Brandenburgischem IT-Dienstleister als Auftragsdatenverarbeiter verarbeitet
Punkt F.
Welche personenbezogenen Daten werden bei der Nutzung anderer Services im Bürgerportal der Polizei Brandenburg verarbeitet?
Im Bürgerportal der Polizei Brandenburg stehen Ihnen auch die Kanäle der sozialen Medien des Polizeipräsidiums zur Nutzung zur Verfügung. Bei der Nutzung dieses Angebotes erfolgen über Punkt B. hinaus nachfolgendgenannte Datenverarbeitungen.
Die Social-Media-Accounts des Polizeipräsidiums sind mit einem sog. Plug-In im Bürgerportal der Polizei Brandenburg eingebunden. Da hierbei von den Social-Media-Anbietern personenbezogene Daten über Cookies und andere Tracking-Tools verarbeitet werden, haben wir die Einbindung als Ein-Klick-Lösung vorgenommen. Erst wenn Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Social-Media-Anbieter aktiv zustimmen, wird eine Verbindung zu den Servern des jeweiligen Anbieters hergestellt. Dazu werden (wie unter B.1 dargestellt) aus technischen Gründen Ihre IP-Adresse, Angaben zum verwendeten Browser und Betriebssystem, den Zeitpunkt des Zugriffs, angesteuerte Unterseiten und vergleichbare Informationen verarbeitet. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung.
Wie die Anbieter Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.
Punkt G.
Betroffenenrechte
Als zentrale Anlaufstelle für die Geltendmachung Ihrer Rechte steht Ihnen das Polizeipräsidium, die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg sowie der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg unter den o.g. Kontaktdaten zur Verfügung. Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 Datenschutzgrundverordnung). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 Datenschutzgrundverordnung).Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Datenschutzgrundverordnung).
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Deutschland
Tel.: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen.
Hinweis: Der Auftragsdatenverarbeiter ist der Brandenburgische IT-Dienstleister.