Behördenpostfach (beBPo)

Datum
11.10.2023

Über das besondere Behördenpostfach (beBPo) können Sie Dokumente rechtsicher bei der Polizei des Landes Brandenburg einreichen. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen finden Sie insbesondere in der „Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs" und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV).

Um Ihre Nachricht einem Vorgang oder Verfahren zuordnen zu können, bitten wir Sie, immer das Aktenzeichen anzugeben.

Über folgende Postfächer können Sie Ihre Dokumente bei der Polizei Brandenburg einreichen:

beBPo „Polizeipräsidium Land Brandenburg“

DE.Justiz.41e1fe84-5e43-4ab9-9129-640007ea6cf4.78ad
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam 

Über dieses Postfach können Sie alle Dienststellen des Polizeipräsidiums anschreiben. Die von Ihnen gewünschte Polizeidirektion und das LKA können Sie direkt adressieren, indem Sie beim Aktenzeichen des Empfängers den Namen der Dienststelle wie u.a. angegeben vor das Aktenzeichen setzen.

Dienstelle

Empfängeraktenzeichen

Landeskriminalamt

LKA

Polizeidirektion Nord

PD Nord

Polizeidirektion Ost

PD Ost

Polizeidirektion Süd

PD Süd

Polizeidirektion West

PD West

 

beBPo „Zentraldienst der Polizei“

DE.Justiz.5b38a03d-b007-48cb-9854-fde78cbd3f5e.4dd4
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen OT Wünsdorf

Hierrüber erreichen Sie auch die Zentrale Bußgeldstelle (ZBSt) in Gransee sowie alle weiteren Dienststellen des Zentraldiensts der Polizei.

 

beBPo „Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg“

DE.Justiz.4cc81669-54d3-4449-bb55-a839abb3eb20.b5be
Bernauer Straße 146
16515 Oranienburg

Über dieses Postfach können Sie alle Dienststellen der Hochschule der Polizei anschreiben.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg

Am Baruther Tor 20
15806 Zossen OT Wünsdorf

Telefon: 033702 91–0
Telefax: 033702 91–229
Zum Impressum des Zentraldienstes


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