Über das besondere Behördenpostfach (beBPo) können Sie Dokumente rechtsicher bei der Polizei des Landes Brandenburg einreichen. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen finden Sie insbesondere in der „Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs" und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV).
Um Ihre Nachricht einem Vorgang oder Verfahren zuordnen zu können, bitten wir Sie, immer das Aktenzeichen anzugeben.
Über folgende Postfächer können Sie Ihre Dokumente bei der Polizei Brandenburg einreichen:
beBPo „Polizeipräsidium Land Brandenburg“
DE.Justiz.41e1fe84-5e43-4ab9-9129-640007ea6cf4.78ad
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam
Über dieses Postfach können Sie alle Dienststellen des Polizeipräsidiums anschreiben. Die von Ihnen gewünschte Polizeidirektion und das LKA können Sie direkt adressieren, indem Sie beim Aktenzeichen des Empfängers den Namen der Dienststelle wie u.a. angegeben vor das Aktenzeichen setzen.
Dienstelle |
Empfängeraktenzeichen |
Landeskriminalamt |
LKA |
Polizeidirektion Nord |
PD Nord |
Polizeidirektion Ost |
PD Ost |
Polizeidirektion Süd |
PD Süd |
Polizeidirektion West |
PD West |
beBPo „Zentraldienst der Polizei“
DE.Justiz.5b38a03d-b007-48cb-9854-fde78cbd3f5e.4dd4
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen OT Wünsdorf
Hierrüber erreichen Sie auch die Zentrale Bußgeldstelle (ZBSt) in Gransee sowie alle weiteren Dienststellen des Zentraldiensts der Polizei.
beBPo „Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg“
DE.Justiz.4cc81669-54d3-4449-bb55-a839abb3eb20.b5be
Bernauer Straße 146
16515 Oranienburg
Über dieses Postfach können Sie alle Dienststellen der Hochschule der Polizei anschreiben.