Auf Streife wurde ein 37-jährigen Mann auf einem E-Scooter festgestellt, der bei rotem Lichtzeichen einen Bahnübergang querte. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte durch den Beschuldigten kein gültiger Versicherungsschutz für den E-Scooter nachgewiesen werden und es handelte sich zusätzlich auch nicht um ein zugelassenes Fabrikat für den deutschen Straßenverkehr. Die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges lag bei circa 50 km/h und überschritt die maximal erlaubten 20 km/h somit. Der Roller wurde sichergestellt und gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die weitere Bearbeitung übernimmt die Kriminalpolizei.
E-Roller ohne Versicherung
Donnerstag, 07.08.2025, 13:15 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 08.08.2025
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