Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Rathenow stellte sich heraus, dass der 29-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Darüber hinaus zeigte dieser deutliche Anzeichen hinsichtlich des Konsums von Betäubungsmitteln. Im Anschluss an die darauffolgende Blutprobe im Krankenhaus und der Untersagung der Weiterfahrt wurde der Fahrzeugführer, nach Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels, aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Die aufgenommenen Anzeigen werden durch die Kriminalpolizei und die Bußgeldstelle bearbeitet.
Fahren unter Betäubungsmitteln und ohne Fahrerlaubnis
Freitag, 13.06.2025, 22:25 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 16.06.2025
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