Das Polizeipräsidium mit seinen mehr als 7.000 Bediensteten trägt zur Sicherheit der rund 2,5 Millionen – in 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten wohnhaften – Brandenburgerinnen und Brandenburger bei.
Das Kriminaltechnische Institut (KTI) beim Landeskriminalamt stellt das zentrale Expertisenlabor für die Polizei des Landes Brandenburg dar und ist eine Abteilung des Landeskriminalamtes. Im KTI werden im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei Beweismittel in Strafverfahren analysiert und begutachtet.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Landeskriminalamt, Abteilung Kriminaltechnisches Institut am Dienstort Eberswalde die Stelle
einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters Werkzeug- und sonstige Formspuren
oder vorzugsweise
einer bereits ausgebildeten Sachverständigen/eines bereits ausgebildete Sachverständigen (m/w/d)
in Vollzeit zu besetzen.
Das erwartet Sie:
Die Tätigkeit einer Sachverständigen für Werkzeug- und sonstige Formspuren/eines Sachverständigen für Werkzeug- und sonstige Formspuren umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
Gutachterliche Tätigkeit
Durch Sie werden Untersuchungen aus drei Spezialisierungsrichtungen aus dem Sachgebiet: Werkzeug- und sonstigen Formspuren bearbeitet.
Dies sind: „Werkzeug- und Passspuren“, „Mechanische Sicherungseinrichtungen“ und „Schuh-, Reifen- und Handschuhspuren“. Dabei ist die Zerstörung von Sachbeweisen zu verhindern und eine optimale Ausnutzung des Informationsgehaltes der Untersuchungsmaterialien zu gewährleisten.
Die qualitätssichernden Vorgaben aus der Akkreditierung nach der internationalen Norm 17025 sind zwingend umzusetzen. Dabei sind Fachkompetenz, eingesetzte Methoden, Mittel und Ressourcen streng an der Norm auszurichten.
Die Tätigkeiten bestehen im Einzelnen aus:
Voruntersuchungen
die Untersuchungsmaterialien sind auf Kontamination und Gefährdung zu überprüfen und entsprechend unter arbeitsschutzkonformen Maßgaben zu behandeln.
Untersuchung
Bewertung der Spuren (Eignung, Qualität, Quantität), Plausibilitäts- und Qualitätskontrolle der Experimente, Vergleichsuntersuchungen
Bewertung der Befunde
fachliche Anleitung und Überwachung der Vorarbeiten, die durch technische Mitarbeiter durchgeführt wurden
Verfassen von Berichten und Gutachten
Vertretung der Gutachten vor Gericht sowie Beratung von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden hinsichtlich der Möglichkeiten der Untersuchungen und zu inhaltlichen und methodischen Untersuchungsfragen
Zudem übernehmen Sie administrative Aufgaben im Hinblick qualitätssichernder Maßnahmen, führen qualitätssichernde und fachbezogene Fortbildungen durch und arbeiten in der Expertengruppe bundeseinheitliche Schuhdatenbank BIEST des BKA und der Länder zur Entwicklung einer KI-gesteuerten Datenbank mit.
Anforderungen:
formale Anforderung
Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) auf einem ingenieurwissenschaftlichen Gebiet, z.B. in der Fachrichtung Maschinenbau, Werkstoffwissenschaften/Materialwissenschaften oder Industrietechnik/Wirtschaftsingenieurswesen (mit technischer Ausrichtung)
oder
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Sachverständigen Werkzeug- und sonstige Formspuren nach der „Aus- und Fortbildungsordnung für Sachverständige (AFOS)“.
Die Ausschreibung richtet sich auch an Bewerberinnen und Bewerber, die über gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in entsprechenden Tätigkeiten verfügen.
fachliche Anforderungen
Bereitschaft zur Absolvierung einer umfangreichen Ausbildung und Erlangung besonderer Fachkenntnisse und Spezialwissen zum Sachverständigen in allen drei Spezialisierungsrichtungen: „Werkzeug- und Passspuren“, „Mechanische Sicherungseinrichtungen“ und „Schuh-, Reifen- und Handschuhspuren“ incl. Bereitschaft, innerhalb dieser ca. 3-jährigen Ausbildung ca. sechs Monate in verschiedenen Bundesländern an Lehrgängen und Praktika teilzunehmen.
außerfachliche Anforderungen
stark ausgeprägte Kommunikations- und Motivationsfähigkeit sowie Entscheidungskompetenz
stark ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
gut ausgeprägte Organisations- und Durchsetzungsfähigkeit
ausgeprägte DV- technische Kenntnisse
Engagement, Flexibilität, Einsatzbereitschaft
Teamfähigkeit
Bereitschaft zur Sachverständigenausbildung
Bereitschaft zur Ableistung von operativen Einsätzen am Ereignisort
Fahrerlaubnis Klasse B
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der Behörde abgefordert wird.
Wir bieten Ihnen:
Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Eingruppierung bis Entgeltgruppe 11 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) bzw. nach Entgeltgruppe 12 sofern Sie bereits zur Sachverständigen/zum Sachverständigen ausgebildet sind.
Eine entsprechende Ausbildung zur Sachverständigen/zum Sachverständigen beim Bundeskriminalamt und nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung die Höhergruppierung in Entgeltgruppe 12 TV-L.
Daneben bieten wir:
eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
ein motiviertes Team mit fachlicher und sozialer Kompetenz
vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
flexible Arbeitszeitgestaltung (kernzeitlose Gleitzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr) mit der Möglichkeit der flexiblen Arbeitsortgestaltung
kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse, Fitnessräume etc.)
bedarfsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten
die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets bzw. Deutschlandtickets-Job
30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung
Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität.
Ihre besondere Verpflichtung sieht die Landespolizei in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.
Kontakt und Informationen
Auskünfte zum fachlichen Aufgabenbereich erteilt Ihnen Frau Brückner unter der Telefonnummer (03334) 388-4111. Für Fragen zum Bewerbungs-/Auswahlverfahren steht Ihnen Frau Kolitsch unter der Telefonnummer (0331) 283-3314 gern zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Nachweis über den erforderlichen Abschluss sowie ggf. Arbeitszeugnissen) bis zum 13.08.2025 an das
Polizeipräsidium des Landes Brandenburg
Behördenstab, Stabsbereich Personal
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam
oder
bewerbung.pp@polizei.brandenburg.de
Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer personal-führenden Stelle zu tätigen.
Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden.
Sollten Sie uns Ihre Unterlagen verschlüsselt zusenden wollen, kontaktieren Sie uns zur Übermittlung unseres öffentlichen Schlüssels.
Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer pdf-Datei bestehen, die nicht größer als 5 MB ist.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nur dann in einem weiteren Verfahren berücksichtigt werden können, wenn dem Bewerbungsschreiben ein Lebenslauf sowie der Nachweis über die erforderliche Qualifikation beigefügt sind. Aktuelle Arbeitszeugnisse sollten ebenfalls beigefügt werden. Ihre Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher Schrift vorliegen. Ausländische Abschlüsse erfordern das Vorlegen eines Anerkennungs- bzw. Gleichwertigkeitsbescheids. Zudem benötigen wir für Ihre ausländischen Unterlagen eine fachkundige Übersetzung durch staatlich anerkannte beeidigte Dolmetscherinnen/ Dolmetscher oder Übersetzerinnen/ Übersetzer.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website www.polizei.brandenburg.de eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.